Mehrwertsteuer

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Wann gilt die MWST-Pflicht?

Firmen und Selbständige mit einem Jahresumsatz von über 100'000 CHF sind verpflichtet, sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu registrieren und Mehrwertsteuer abzuführen. Während für größere Unternehmen klar ist, dass sie der Pflicht unterliegen, ist dies für viele Selbständige oft unklar.

Wann beginnt die MWST-Pflicht?

Viele Geschäftsgründer beginnen klein – und sind zunächst nicht MWST-pflichtig. Doch sobald absehbar ist, dass der Umsatzgrenzwert überschritten wird, muss vorher angemeldet werden. Achtung: Nicht alle Umsätze zählen gleich: Ausbildung, Auslandsleistungen, Mieten oder Provisionen können Sonderregeln erfordern.

Wie wird die MWST abgerechnet?

Abrechnungszeitraum

Die Abrechnung erfolgt quartals- oder halbjährlich - je nach gewählter Abrechnungsmethode.

Abrechnungsmethode

Bei der Mehrwertsteuerabrechnung haben Unternehmen die Wahl zwischen der effektiven Methode und der Saldomethode.

Bei der effektiven Methode wird die Umsatzsteuer und die Vorsteuer gegeneinander kalkuliert und somit Steuerschuld oder Guthaben errechnet. Diese Abrechnungsmethode ist komplexer aber genauer.

Die Saldomethode verwendet branchenindividuelle Sätze. Hier müssen Sie nur vom Umsatz einen %-Satz ausrechnen und an das Steueramt abliefern. Diese Abrechnungsmethode ist zwar deutlich einfacher, aber man kann die Vorsteuer so nicht wieder geltend machen welche man bezahlt hat.

Die Wahl zwischen diesen Methoden hängt von der Art des Unternehmens und den spezifischen Anforderungen ab. Wir raten dringend vor Einführung der MWST zu einer Beratung durch unsere Steuerexperten. Wählen Sie die falsche Abrechnungsmethode müssen Sie massiv zu viel Steuern bezahlen.

Entgelte

Bei der Abrechnung nach vereinbarten Entgelten wird die geschuldete MWST wird zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung fällig.

Bei der Abrechnung nach vereinnahmten Entgelten stellt der tatsächliche Geldein- bzw. ausgang den entscheidenden Zeitpunkt für die Steuerbemessung dar.

Wir übernehmen die MWST-Abrechnung für Sie

Falls Ihnen die MWST-Abrechnung zu kompliziert ist: Füllen Sie einfach unser Formular aus – wir prüfen Ihre Situation und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

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