Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden (nachfolgend "Kunden" genannt) und Masselier Office Management (nachfolgend MOM genannt), für die Erbringung von Dienstleistungen und Produkte im Bereich Backoffice, Finanzen, Informatik und Paralegal.

1.2 Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und MOM.

1.3 Die AGB beruhen auf Schweizer Recht und gelten weltweit, sofern die Parteien sie ausdrücklichoder stillschweigend anerkennen, oder spätestens sobald ein schriftliches oder mündlich vereinbartes Angebot eingereicht wird.

1.4 Die Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nur zur Anwendung, wenn und soweit sie MOM schriftlich akzeptiert worden sind und nicht im Widerspruch mit den AGB von MOM stehen.

1.5 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

1.7 Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit und ersetzen alle vorangegangenen Versionen. MOM kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen, unter schriftlicher Ankündigung oder Ankündigung per E-Mail, den Inhalt dieser AGB ändern. Die geänderten AGB werden schriftlich oder per E-Mail spätestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Wird der Geltung der neuen AGB nicht innert 14 Tage nach Empfang der neuen AGB in schriftlicher Form widersprochen, gelten sie als angenommen.

2 Allgemein
2.1 MOM erbringt ihre Dienstleistungen und Verkäufe gemäss den in den vorliegenden Bestimmungen sowie in den Einzelverträgen vereinbarten Bedingungen.

2.2 Leistungen und Gegenleistungen werden in kundenspezifischen Angeboten bzw. Einzelverträgen zwischen dem Kunden und MOM festgelegt. Darin werden insbesondere die Art der von MOM zu erbringenden Leistungen, deren Umfang, Dauer und Vergütung geregelt.

2.3 Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz des Angebots von MOM betreffend den Bezug von Dienstleistungen, Produkten oder Lizenzen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde, die von MOM angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte MOM bezieht oder benutzt.

2.4 Auch nach erfolgter Auftragsbestätigung hat MOM das Recht, ganz oder teilweise von Verträgen zurückzutreten, sofern nach ihrer eigenen Beurteilung die Kaufpreisforderung als gefährdet erscheint. Eine Verpflichtung diesbezügliche Unterlagen dem Kunden vorzulegen besteht nicht.

2.5 Jegliches Retentions- und Rückhalterecht des Kunden an Sachen von MOM ist vollumfänglich wegbedungen.

3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die in Angeboten  genannten Preise basieren auf den bei der Angebotserstellung bekannten Grundlagen und decken nur die darin erwähnten Leistungen ab.

3.2 Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vermerkt ist, rein netto in Schweizer Franken ohne Mehrwertsteuer, ab Domizil MOM. Die schweizerische Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu den bei der Rechnungsstellung gültigen Ansätzen verrechnet und ausgewiesen.

3.3 MOM behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit zu ändern. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise. Produkt- und Preisänderungen sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.

3.4 Die Zahlungsbedingungen, die auf den Rechnungen von MOM und/oder in Einzelverträgen aufgeführt sind, gehen diesen Bedingungen vor. Beim Fehlen solcher sind Rechnungen von MOM am 10. Tag nach Rechnungsdatum rein netto, ohne jeglichen Abzug fällig. Ungerechtfertigte Abzüge werden gegen Verrechnung von Bearbeitungsgebühren nachbelastet. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung in Verzug und MOM ist berechtigt Verzugszins von 5% p.a., Inkasso und Bearbeitungsgebühren zu erheben. Für die Ausstellung von Mahnungen werden dem Kunden CHF 30.00 pro Mahnung als Umtriebs-Entschädigung in Rechnung gestellt.

3.5 MOM behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angaben von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

3.6 MOM steht das Recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung, die Lieferung des Produkts oder die Gewährung der Lizenz zu verweigern. Alle Folgen, welche sich aus diesen Massnahmen ergeben, gehen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

3.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen von MOM zu verrechnen.

4 Dienstleistungen von Masselier Consulting
4.1 Art der Dienstleistungen

4.1.1 MOM bietet ihren Kunden ein umfassendes Dienstleistungs- und Produktangebot im Bereich Backoffice, Finanzen, Informatik und Paralegal.

4.1.2 Art, Umfang und Eigenschaften der Dienstleistungen von MOM werden jeweils in einerEinzelvereinbarung geregelt.

4.1.3 MOM ist befugt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen.

4.1.4 Die Dienstleistungen von MOM werden in der Regel an Werktagen, von Montag bis Freitag zwischen 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 17.00 Uhr erbracht. Die normale Arbeitszeitbeträgt 8 Stunden pro Tag. Leistungen ausserhalb dieser Blockzeiten sowie an Wochenenden, allgemeinen und lokalen Feiertagen gültig am Standort des Kunden, bedürfen der Zustimmung von MOM und werden mit einem zu vereinbarenden Zuschlag verrechnet.

4.2 Vergütung

4.2.1 Für die von MOM erbrachten Leistungen schuldet der Kunde einen Preis gemäss der jeweiligen Einzelvereinbarung.

4.2.2 Bei der Erbringung der Dienstleistungen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, die Reisezeit von der nächstgelegenen MOM-Niederlassung zum Einsatzort als vergütungspflichtige Arbeitszeit.

4.2.3 Sofern nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von MOM nach Aufwand und periodisch (in der Regel monatlich) abgerechnet.

4.2.4 Nach Vereinbarung kann im Voraus ein Leistungspaket (nach Stunden) erworben werden. Die Leistung steht dem Kunden für die Dauer von 12 Monaten zur Verfügung. Nach Ablauf dieserFrist hat der Kunde keinen Anspruch mehr auf Leistungen aus dem Leistungspaket. Ein Upgrade von einem kleineren zu einem grösseren Paket ist nach Absprache möglich. Das Downgrade wird jedoch ausgeschlossen. Hat der Kunde ein grösseres Paket gewählt und bezieht währendder Frist nicht alle Dienstleistungen hat er keinen Anspruch auf eine Rückvergütung. Zum Paket dazu gewählte Optionen oder Add-Ons können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr abgewählt werden. Wurde die Leistung einer Option oder eines Add-Ons erbracht, wird es voll verrechnet, jede Rückvergütung von nicht genutzten Optionen oder Add-Ons wird ausgeschlossen.

4.2.5 Wird ein Pauschalhonorar abgemacht, deckt dieses die Aufwendungen von MOM für die offerierten bzw. schriftlich vereinbarten Dienstleistungen und das Pauschalhonorar wird, vorbehältlich einer anderen Regelung im Einzelvertrag, nach Unterzeichnung des Vertrags zurZahlung fällig.

4.2.6 Auftragsbezogene Spesen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, gehen zu Lasten des Kunden und werden nach den tatsächlich entstandenen Aufwänden aufgrund von Belegen sowie bei Fahrten mit dem Personenwagen pro gefahrene Kilometer verrechnet.

4.3 Mitwirkungspflichten des Kunden

4.3.1 Der Kunde verpflichtet sich, MOM unentgeltlich die erforderlichen Informationen zu liefern und in seinem Umfeld alle für die Leistungserbringung durch die MOM erforderlichen betrieblichen, personellen, organisatorischen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen und aufrecht zu erhalten, sodass MOM die Dienstleistungen erbringen kann. Sofern zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich, hat der Kunde von MOM den notwendigen Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu gewährleisten. Verzögerungen und Mehraufwand von MOM infolge verspäteter oder nicht richtiger Erfüllung von Vorbereitungs- oder Mitwirkungspflichten gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

4.3.2 Der Kunde ist vollumfänglich für die Daten- und Systemsicherung verantwortlich. Er verpflichtet sich, vorgängig die nötige Sicherung durchzuführen, bevor MOM an Hard- bzw.Software-Änderungen vornimmt. MOM kann zu keinem Zeitpunkt für allfällige Datenverluste bzw. Schäden, verursacht durch den ganzen oder teilweisen Ausfall eines oder mehrerer Systeme, haftbar gemacht werden. Auch allfälliger entgangener Gewinn kann nicht geltend gemacht werden.

4.4 Schutzrechte

4.4.1 Sämtliche Schutzrechte (Immaterialgüter- und Leistungsschutzrechte sowie Anwartschaften an solchen) an den im Rahmen der Vertragserfüllung entstandenen Arbeitsergebnissen gehören vollumfänglich MOM. Mangels entgegenstehender Vereinbarung bedürfen alle Verwendungen, insbesondere die Bearbeitung und Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse, der Zustimmung von MOM.

4.5 Termine

4.5.1 Verbindlich sind ausschliesslich schriftlich als verbindlich zugesicherte Termine. Solche Termine verlängern sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens von MOM liegen. Für Verzögerungen haftet MOM nur, wenn sie diese nachweislich durch eigenes Verschulden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Unvorhergesehene Ereignisse und Fälle höherer Gewalt befreien MOM für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der weiteren Ausführung des Auftrages.

4.5.2 Ohne andere Vereinbarung behält sich MOM das Recht vor, Zusatzkosten und Aufwände, die aus einer Projektverzögerung und / oder einem Projektabbruch resultieren, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Davon ausgenommen sind Projektverzögerungen, die allein durch MOM zu verantworten sind.

4.6 Gewährleistung

4.6.1 MOM gewährleistet, dass die von ihr gelieferten Dienstleistungen die vereinbarten Eigenschaften aufweisen. Die Auftragserfüllung wird dem Kunden in geeigneter Form angezeigt. Mängel sind vom Kunden innerhalb von 10 Tagen zu beanstanden. Versäumt es der Kunde, die Mängel innerhalb der vereinbarten Frist anzuzeigen, kann MOM für den betreffenden Mangel nicht haftbar gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte verjähren für sämtliche Mängel innerhalb von einem Jahr ab Auftragserfüllung resp. Abnahme der Dienstleistung. Liegt ein Mangel vor und wurde dieser rechtzeitig gerügt, ist der Kunde berechtigt unentgeltlich Nachbesserung zu verlangen. MOM hat die Mängel innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Der Anspruch auf Wandelung und Minderung wird explizit ausgeschlossen.

5 MOM Academy
5.1 Die mündliche oder schriftliche Anmeldung verpflichtet Sie zur Zahlung des Kursgeldes. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung.

5.2 Aus organisatorischen Gründen behält sich MOM vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen, den Durchführungsort zu ändern oder Kurse bei prozentualer Rückerstattung des Kursgeldes zu kürzen. Fällt eine Kursleitung aus, kann MOM einen Kursleiterwechsel vornehmen oder eine Stellvertretung einsetzen. MOM behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Unterrichts im Klassenzimmer nicht aufrechterhalten werden kann.

5.3 MOM behält sich vor, einen oder mehrere Teilnehmende aus einem Kurs begründet auszuschliessen. In folgenden Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet, d.h. es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgeldes: 
  • Kursausschluss aufgrund Nichtbezahlung des Kursgeldes;
  • in schwerwiegenden Fällen (Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzliche Sachbeschädigung etc.).
5.4 Jede Anmeldung ist verbindlich. Je nach Abmeldezeitpunkt kann MOM dem Teilnehmenden das Kursgeld nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise erlassen. Ein Anspruch auf einen teilweisen oder kompletten Erlass besteht nicht. Nicht besuchte Lektionen/Termine können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückerstattet.

6 Haftung
6.1 Der Kunde ist für die gesetzes- und vertragskonforme Benutzung der von MOM angebotenen Dienste verantwortlich. Diese dürfen insbesondere nicht für straf- oder lauterkeitsrechtlich relevante Handlungen verwendet werden und/oder der Kunde übernimmt jede Verantwortung und Haftung für den Inhalt der Informationen und Daten, die durch Anlagen und das Netz MOM übertragen werden.

6.2 MOM haftet einzig für direkte Schäden, die sie in Verletzung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages in vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Weise verursacht hat. Die Haftung wird auf die Summe der vom Kunden erworbenen Dienstleistung, des Produkt oder der Lizenz beschränkt. Jede weitergehende Haftung sowie die Haftung für Hilfspersonen und Dritte ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von indirekten, mittelbaren Schäden und Mangelfolgeschäden (insbesondere entgangenerGewinn, Verluste, nicht realisierte Einsparungen, Datenverluste etc.) sowie für allfällige Hör- und Übermittlungsfehler, Dienstleistungsunterbrechungen infolge technischer oder anderer Fehler sowie Störungen an der Telefonanlage oder dem Telefonnetz. Ebenso wird die Haftung im Zusammenhang mit der Annahme, Weiterleitung oder Aufbewahrung jeglicher Art von Postsendung ausgeschlossen.

7 Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Die Parteien verpflichten sich und beigezogene Dritte, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis offengelegten Pläne, Muster, Zeichnungen, Gewerbe- oder Betriebsgeheimnisse, Geschäfts- und Fabrikationsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln. Sie verpflichten sich, solche vertraulichen Informationen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der anderen Vertragspartei an Dritte weiterzugeben. Diese Diskretionspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen MOM und dem Kunden unverändert weiter.

7.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Daten oder Teile davon auf Datenservern (Cloud-Speicher) in der Schweiz oder in der Europäischen Union gespeichert werden können.

7.3 MOM verpflichtet sich, die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen einzuhalten.

8 Abwerbung von Mitarbeitenden

8.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, die an der Ausführung von Dienstleistungen direktbeteiligten sowie andere, nicht beteiligte Mitarbeitende des Vertragspartners weder für sich selbst noch für Dritte abzuwerben, bzw. indirekt von Dritten abwerben zu lassen. Die Anstellung oder Inanspruchnahme von Dienstleistungen in irgendeiner Form von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners während der Vertragsdauer und innerhalb eines Jahres nach Vertragserfüllung darf nur in gegenseitigem, schriftlichem Einverständnis der Parteien erfolgen. Im Falle der Zuwiderhandlung verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur sofortigen Bezahlung einer Konventionalstrafe in der Höhe eines Brutto-Jahresgehaltes des abgeworbenen Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin, mindestens jedoch CHF 50'000. Vorbehalten bleibt die Geltendmachung von weitergehenden Schadenersatzansprüchen, an welche die Konventionalstrafe jedoch anzurechnen ist, sowie das Recht auf Realdurchsetzung.

9 Übertragung

9.1 Rechte und / oder Pflichten aus dem Einzelvertrag können von einer Partei nur im schriftlichen Einvernehmen mit der anderen Partei übertragen werden. MOM behält sich vor, finanzielle Forderungen gegenüber dem Kunden an Dritte im In- und Ausland abzutreten oder zu verkaufen.

10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1 Die Einzelverträge und die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unterausdrücklichem Ausschluss von Staatsvertraglichen Normen.

10.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten befindet sich bei den zuständigen Gerichten am Sitz von MOM. MOM ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz / Wohnsitz zu belangen.

11 Kündigung des Service-Vertrags

11.1 Der Service-Vertrag kann beidseitig gekündigt werden.

11.2 Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und tritt zum Ende der Vertragslaufzeit in Kraft.

11.3 Bei Nichtkündigung wird der Service-Vertrag automatisch um weitere 12 Monate verlängert.

11.4 MOM ist berechtigt, die Dienstleistungsverträge jederzeit zu kündigen oder die Dienste jederzeit einzustellen oder bis auf weiteres auszusetzen. Namentlich wenn: 
  • der Kunde seine vertraglichen Pflichten verletzt;
  • den vertragsgemässen Zustand nicht innert der ihm durch MOM angesetzten Frist herstellt;
  • der Kunde Dienste rechtswidrig nutzt oder für rechtswidrige Handlungen missbraucht;
  • der Kunde zahlungsunfähig wird;
  • das Vertrauensverhältnis gestört ist. 
11.5 MOM haftet nicht für daraus entstandenen Schaden.

Stand 01.04.2025
Version 1.0
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