Zurück

Können Berufsauslagen abgezogen werden?

Ja! Alle selbst getragenen beruflichen Ausgaben können bei der Steuer geltend gemacht werden. Beispiele für Berufsauslagen sind:

  • Arbeitskleidung
  • Werkzeuge
  • ÖV-Kosten oder Fahrzeug-Kolometer
  • Strom und Raummiete im Homeoffice verbrauchen
  • usw.

Bis zu einem Maximalbetrag bei kanton und Bund können Berufsauslagen auch ohne spezielle Nachweise steuerlich abgezogen werden.

Berufliche Zusatzkosten über den Maximalbetrag hinaus sind ebenfalls abziehbar – vorausgesetzt, Sie können diese mit Belegen nachweisen.

                                                Suchen