Zurück
Können Berufsauslagen abgezogen werden?
Ja! Alle selbst getragenen beruflichen Ausgaben können bei der Steuer geltend gemacht werden. Beispiele für Berufsauslagen sind:
- Arbeitskleidung
- Werkzeuge
- ÖV-Kosten oder Fahrzeug-Kolometer
- Strom und Raummiete im Homeoffice verbrauchen
- usw.
Bis zu einem Maximalbetrag bei kanton und Bund können Berufsauslagen auch ohne spezielle Nachweise steuerlich abgezogen werden.
Berufliche Zusatzkosten über den Maximalbetrag hinaus sind ebenfalls abziehbar – vorausgesetzt, Sie können diese mit Belegen nachweisen.
