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Können die Kosten für den Weg zur Arbeit abgezogen werden?
Ja! Kosten für den Weg zur Arbeit können abgezogen werden, wenn öffentliche Verkehrsmittel (ÖV), Auto, Motorrad oder das Velo benutzt werden.
Bei diesem Abzug sind einige komplexe Faktoren zu beachten – etwa wie viele Tage Sie jährlich arbeiten, das Arbeitspensum in %, die pro Tag gefahrenen Kilometer und welches Verkehrsmittel Sie nutzen.
Für diesen Abzug gibt es für Kanton und Bund eine Obergrenze. Dazu kommt ob Sie bei einem oder mehereren Arbeitgebern angestellt sind.
