Häufige Fragen

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Wie sind Anzahlungen für eine noch nicht fertiggestellte Immobilie zu deklarieren?

Anzahlungen für Neubauten oder noch nicht übertragene Liegenschaften gelten als Guthaben oder Forderung gegenüber dem Verkäufer und müssen entsprechend im Vermögen aufgeführt werden – nicht als Liegenschaftsaufwand selbst.

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