Häufige Fragen
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Muss die individuelle Prämienverbilligung (IPV) versteuert werden?
NEIN! Die individuelle Prämienverbilligung ist nicht steuerbar und muss daher nicht als Einkommen deklariert werden.
In der Steuererklärung erscheint sie indirekt, da sie von der Jahresprämie Ihrer Krankenkasse abgezogen wird.
