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Kann ich eine Ermessensveranlagung noch korrigieren?
Ja durch das Einreichen der Steuererklärung. Das Steueramt ersetzt dann die geschätzten Zahlen durch die eingereichten Zahlen.
Ja durch das Einreichen der Steuererklärung. Das Steueramt ersetzt dann die geschätzten Zahlen durch die eingereichten Zahlen.