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Können Schulden und Kreditzinsen abgezogen werden?
Ja! Genau wie beim Vermögen gilt bei den Schulden auch, dass immer und alle privaten oder geschäftlichen Schulden zu deklarieren sind. Also auch Betreibungs- und Konkursschulden.
Bei Bankkrediten, die aufgenommen wurden, können die Schuldzinsen, die angefallen sind, von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Diese abzugsfähigen Schuldzinsen können durch private Darlehen, Hypotheken oder privater Darlehen entstanden sein. Aber auch allfällige Zinsen welche Ihrer Kreditkarte belastet werden.
Es werden jedoch nur die anfallenden Zinsen, nicht die Rückzahlung von Darlehensbeiträgen geltend gemacht. Wird etwas geleast, können die angehäuften Leasing-Zinsen verrechnet werden. Ein Leasingvertrag ist nicht als Schulden abzugsfähig.
