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Können Heilungs-, Unfall- und Krankheitskosten abgezogen werden?
Ja! Krankheitskosten, die Sie aus Ihrem eigenen Portemonnaie zahlen, dürfen bei der Steuer abgezogen werden.
Diese Ausgaben haben aber in der Regel einen Selbstbehalt von 5% Ihres Nettoeinkommens. Erst die darüber liegenden Kosten werden abzugsfähig.
Für die Gesundheitskosten, die abgezogen werden sollen, ist es wichtig, dass diese mit Belegen nachgewiesen werden können. Zu den Gesundheitskosten zählen anerkannte Naturheilpraktiker, medizinisch notwendige Transportwege, Zahnarzt, aber auch die rezeptpflichtige Brille und Medikammente.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung hier durch mich ausfüllen, dass ganz sicher nichts vom Steueramt gestrichen wird, weil nicht alle Ausgaben korrekt aufgelistet sind.
