Zurück
Können Kosten für auswärtige Verpflegung abgezogen werden?
Ja! Verpflegungskosten, die berufsbedingt sind, können abgezogen werden. Dabei gelten hier einige komplese Regeln:
- Wenn das Essen zu Hause möglich gewesen wäre, dürfen Kosten für auswärtige Verpflegung nicht abgezogen werden. Dabei ist die Distanz von Arbeitsstätte und Wohnsitz massgebend
- Verpflegungskosten welche der Arbeitgeber bezahlt dürfen nicht abgezogen werden
- Vergünstigte Verpflegungen in Form wie Lunch-Checks oder Kantinenverpflegung ist explizit auszuweisen
- Verpflegungskosten werden nur anerkannt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls lehnt das Steueramt den Abzug ab
Hier ist es sehr vorteilhaft, dass Sie, Ihre Steuererklärung von mir ausfüllen lassen.
