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Können Kosten für auswärtige Verpflegung abgezogen werden?

Ja! Verpflegungskosten, die berufsbedingt sind, können abgezogen werden. Dabei gelten hier einige komplese Regeln:

  1. Wenn das Essen zu Hause möglich gewesen wäre, dürfen Kosten für auswärtige Verpflegung nicht abgezogen werden. Dabei ist die Distanz von Arbeitsstätte und Wohnsitz massgebend
  2. Verpflegungskosten welche der Arbeitgeber bezahlt dürfen nicht abgezogen werden
  3. Vergünstigte Verpflegungen in Form wie Lunch-Checks oder Kantinenverpflegung ist explizit auszuweisen
  4. Verpflegungskosten werden nur anerkannt, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Andernfalls lehnt das Steueramt den Abzug ab

Hier ist es sehr vorteilhaft, dass Sie, Ihre Steuererklärung von mir ausfüllen lassen.

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