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Können Versicherungsprämien abgezogen werden?
Ja! Nur Prämien für die Lebensversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung können bei der Steuer abgezogen werden.
Je nach Familienstand, steuerlichen Rahmenbedingungen und Wohnort variieren hier die Maximalbeträge.
Die gezahlten Beiträge, die direkt in die Unfallversicherung gehen, zählen als Vorsorgeaufwendung. So können diese Kosten für die Unfallversicherung einfach als Vorsorgeaufwand steuerlich abgezogen werden.
Prämien, die für eine Lebensversicherung (Säule 3b) bezahlt sind, können abgezogen werden. Auch hier dürfen die zulässigen Maximalbeträge nicht überschritten werden.
