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Können Säule 3a und Vorsorgekosten abgezogen werden?
Ja! Einzahlungen in die Säule 3a können bis zu einem festgelegten Maximalbetrag von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Dieser Höchstbetrag liegt für Angestellte und bei Selbstständig Erwerbenden ohne Pensionskasse in ungleicher Höhe.
Die Einzahlung in die Säule 3a ist aber ehrlich gesagt ein zweischneidiges Schwert wenn man wirklich ehrlich und transparent sein will:
- Mit Einzahlungen in die Säule 3a kann ich Ihnen die Einkommenssteuer im jeweiligen Einzahlungsjahr reduzieren - Sie zahlen so effektiv weniger Steuern
- Im Augenblick der Auszahlung der Säule 3a im Alter wird eine Kapitalauszahlungssteuer an der Quelle erhoben. Sie erhalten also nicht den vollen Auszahlungsbetrag sondern nur den um die Steuer gekürzte Summe.
- Um bei der Auszahlung nicht mehr als nötig Kapitalauszahlungssteuer zu zahlen, sollte die Säule 3a professionell geplant angelegt, aufegeteilt und schrittweise im Alter ausbezahlt werden.
Man könnte nun so argumentieren, dass die so über Jahre hinweg eingesparten Einkommenssteuern einen höheren Betrag ergeben als die bei der Auszahlung anfallenden Vermögenssteuern, da Einkommensteuern immer höher sind als Vermögenssteuern. Dieser Vergleich hinkt aber wenn man das ganze nicht ganz genau plant!
