Zurück
Können die Kosten für Aus- und Weiterbildung abgezogen werden?
Ja! Aus- und Weiterbildungskosten können bei der Steuer abgezogen werden.
Der Maximalbetrag für Weiterbildungen darf 12’000 Franken nicht überschreiten.
Hier muss allerdings beachtet werden, dass Ausbildungskosten wie die Kosten für ein Erststudium oder eine Lehre nicht erstattet werden.
Wenn ich Ihre Steuererklärung ausfülle, wird sichergestellt, dass Ihre Weiterbildungskosten korrekt berücksichtigt und alle geltenden Abzugsgrenzen eingehalten werden.
