Diese Folgen drohen in der Schweiz!
Falsche Angaben oder das Verschweigen von Einkommen und Vermögen gegenüber dem Steueramt gilt als Steuerhinterziehung und kann Nach- sowie Strafsteuern zur Folge haben.
Verzugszinsen und die Nachforderungen der Alters- und Hinterbliebenenversicherung AHV können rückwirkend auf bis zu zehn Jahre erhoben werden. Zeigt sich der Steuerpflichtige nicht selbst bei den Behörden oder der Polizei an (Selbstanzeige), kann die Busse bis zum Dreifachen der Nachsteuer betragen. Durch eine Selbstanzeige und Kooperationswillen kann die Busse wiederum auf bis zu ein Fünftel der eigentlichen Nachsteuer reduziert werden.
NebenSteuerhinterziehung – auch als Steuerbetrug bezeichnet – wird streng geahndet und kann mit Haftstrafen geahndet werden. Sie liegt vor, wenn durch gefälschte oder manipulierte Unterlagen versucht wird, Steuern zu umgehen und das Finanzamt zu täuschen. Dadurch werden dem Staat, und damit letztlich der gesamten Gesellschaft, bewusst Einnahmen vorenthalten. Eine fingierte Steuererklärung ist daher kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat.

