Diese Folgen drohen in der Schweiz!
1. Mahnung und Gebühren
Sobald die Einreichungsfrist abgelaufen ist, überprüft das Steueramt, welche Steuererklärungen noch ausstehen. Wird deine Erklärung verspätet eingereicht, erhalten Sie zeitnah eine schriftliche Mahnung – diese dient nicht nur als Erinnerung, sondern geht in der Regel mit einer Gebühr einher, deren Höhe je nach Kanton zwischen CHF 20.- und CHF 60.- beträgt.
Die Mahnung enthält zudem eine Fristverlängerung von wenigen Wochen, innerhalb derer die Steuererklärung zwingend nachzureichen ist, um weitere Konsequenzen zu verhindern.
2. Schätzung durch das Steueramt
Sollten Sie auch nach der Mahnung Ihre Steuererklärung nicht einreichen, greift das Steueramt zu drastischeren Massnahmen: der sogenannten Ermessensveranlagung. Dabei schätzt das Steueramt Ihr Einkommen anhand vorjähriger Steuerdaten oder spezifischer Durchschnittswerte.
Diese Schätzung fällt Oft wirkt sich dies zu Ihrem Nachteil aus, da Steuerämter in der Regel vorsichtig schätzen – was dazu führt, dass Sie höhere Steuerforderungen erhalten, als Sie tatsächlich schulden. Diese Schätzung kann später nur durch die nachträgliche Einreichung Ihrer Steuererklärung auf Kulanzbasis korrigiert werden, was jedoch mit zusätzlichem Aufwand und spürbaren Kosten verbunden ist.
3. Verzugszinsen und rechtliche Folgen
Erhalten Sie nach der Schätzung eine überhöhte Steuerrechnung und bezahlen diese nicht fristgerecht, fallen zusätzlich zu den bereits entstandenen Kosten Verzugszinsen an. Diese belaufen sich in der Schweiz aktuell grösstenteils auf etwa 4 bis 5 % pro Jahr, abhängig vom jeweiligen Kanton. Dazu verhängen die Steuerämter ab hier Bussen ab CHF 300.- und mehr.
Verzögerungen bei der Zahlung, die Nichtbeachtung oder Überschreitung der nachträglich festgelegten Fristen kann letztlich sogar zur Einleitung von Inkassomaßnahmen führen. Ein solches Verfahren bringt nicht nur zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand mit sich, sondern kann im schlimmsten Fall zu Pfändungen oder Betreibungen führen.
Was tun, wenn es schon passiert ist?
Falls Sie bereits Ihre Steuererklärung zu spät eingereicht haben, sollten Sie sofort folgende Schritte umsetzen:
- Reagieren Sie umgehend - Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben, reichen Sie Ihre Steuererklärung so schnell wie möglich nach, um eine Ermessensveranlagung zu verhindern
- Kommunizieren Sie proaktiv - Kontaktieren Sie Ihr zuständiges Steueramt. Offene Kommunikation hilft oft, Gebühren zu reduzieren oder zusätzliche Fristverlängerungen zu erwirken.
- Professionelle Unterstützung - Ziehen Sie professionelle Hilfe hinzu um Fehler oder unklare Sachverhalte in der Steuererklärung schnell und präzise zu klären. Steuerexperten kennen mögliche Steuerabzüge und korrigieren fehlerhafte Schätzungen effizient und unkompliziert.
Ich rate Ihnen dringend, mich umgehend zu kontaktieren sollten Sie das Gefühl haben, dass Sie die Sache nicht rasch selbst lösen können. Sie erreichen mich unter +41 71 620 12 62 oder info@masselier.swiss

