Ein Überblick
In der Schweiz unterscheidet man zwischen Vermögenssteuer und Vermögensabgabe: Letztere zielt darauf ab, einen Teil des Vermögens zugunsten des Staates abzuführen, während die Vermögenssteuer das Vermögen selbst nicht schmälern soll – sie wird üblicherweise aus den Erträgen des Vermögens beglichen und dient als Maßstab für die finanzielle Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen.
Eine Vermögensabgabe, die sich primär auf das Vermögen richtet, wird typischerweise nur in außergewöhnlichen Situationen und einmalig verhängt – wie etwa die im Zweiten Weltkrieg in der Schweiz eingeführten „Wehropfer“, die zur Finanzierung der nationalen Verteidigung dienten.
Grundlagen der Vermögenssteuer in der Schweiz
Es lässt sich fragen, ob es sinnvoll ist, das Vermögen als eigenständigen Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einzusetzen, wenn diese bereits über die Einkommensteuer erfasst wird. Die Rechtfertigung einer Vermögenssteuer hängt entscheidend vom gewählten Steuersatz und den zugrundeliegenden Bewertungsmaßstäben ab. Eine laufende Vermögensbesteuerung, die die finanzielle Belastbarkeit der Steuerpflichtigen berücksichtigt, darf nicht so hoch ausfallen, dass das besteuerte Vermögen durch die Steuerlast vermindert wird. Ein schrumpfendes Vermögen verringert nicht nur die steuerliche Bemessungsgrundlage – was die Dauerhaftigkeit der Besteuerung in Frage stellt –, sondern auch die angestrebte finanzielle Leistungsfähigkeit, was dem eigentlichen Zweck der Steuer widerspricht.
Vor diesem Hintergrund ist es kein Wunder, dass die Vermögenssteuer immer wieder Gegenstand öffentlicher Diskussionen ist. Heute dient sie in der Regel als Ergänzungssteuer zur Einkommenssteuer, die bereits Vermögenseinkünfte erfasst. Bis zum Ersten Weltkrieg hingegen stand die Vermögenssteuer im Mittelpunkt der direkten kantonalen Besteuerung – da damals keine getrennte Erfassung von Vermögenseinkünften erfolgte, waren höhere Steuersätze gerechtfertigt. Diese Ausgestaltung sicherte dem Staatshaushalt zuverlässige Einnahmen, die von wirtschaftlichen Turbulenzen kaum beeinträchtigt wurden.
Seit 1959 verzichtet der Bund darauf, natürliche Personen mit einer direkten Bundesvermögenssteuer zu belasten, um eine zu hohe Steuerlast durch die Kombination mit kantonalen und kommunalen Vermögenssteuern zu vermeiden.
Was ist die Vermögenssteuer konkret?
Die Vermögenssteuer ist eine jährliche Abgabe auf das Nettovermögen von natürlichen oder juristischen Personen und erfasst dabei vor allem Immobilien, Geldanlagen, Wertpapiere sowie weitere Vermögenswerte, wobei bestehende Schulden abgezogen werden.
Wer zahlt die Vermögenssteuer?
In der Schweiz unterliegt grundsätzlich jedes Vermögen der Vermögenssteuer – die genaue Steuerhöhe richtet sich nach dem Vermögenswert und dem Wohnkanton. Häufig gelten Freibeträge, bis zu denen keine Steuer fällig wird; diese variieren je nach Kanton.
Kantonal unterschiedlich geregelt
Auch die Vermögenssteuer wird in der Schweiz kantonal geregelt – ihre Sätze unterscheiden sich daher von Kanton zu Kanton, wobei einige Kantone bewusst niedrigere Raten festlegen, um vermögende Bürger und Unternehmen anzulocken.
Bewertung des Vermögens
Ein zentraler Punkt der Vermögenssteuer ist die Ermittlung des Vermögenswerts: Immobilien werden üblicherweise nach ihrem Verkehrswert bewertet – die genaue Vorgehensweise variiert jedoch je nach Kanton. Wertpapiere und ähnliche Finanzanlagen werden in der Regel zum aktuellen Marktwert angesetzt.
Abzugsfähige Schulden
Schulden wie Hypotheken oder Konsumkredite können von der Bemessungsgrundlage der Vermögenssteuer abgezogen werden, sodass nur das verbleibende Vermögen steuerpflichtig ist.
Bedeutung für die öffentlichen Finanzen
Die Vermögenssteuer stellt für zahlreiche Kantone und Gemeinden eine wichtige Einnahme dar und sichert die Finanzierung vielfältiger öffentlicher Leistungen.
Fazit
In der Schweiz gehört die Vermögenssteuer zum Kern des Steuersystems und sorgt dafür, dass auch vermögende Bürger ihren Anteil an der Finanzierung öffentlicher Leistungen tragen.
Die kantonale Gestaltung der Vermögenssteuer kann dazu führen, dass vermögende Einzelpersonen und Firmen den Kanton wechseln, um von günstigeren Steuersätzen zu profitieren. Wie bei allen steuerlichen Fragen in der Schweiz empfiehlt sich eine professionelle Beratung, um sämtliche Vorschriften korrekt einzuhalten und alle möglichen Steuerersparnisse auszuschöpfen.

