Ausländische Immobilien

Ausländische Immobilien

04.01.2026

Richtig deklarieren!

In der Schweiz müssen Eigentümer von ausländischen Immobilien, diese in ihrer Steuererklärung angeben, da die Berechnung der Steuern auch internationales Vermögen und Geldanlagen im Ausland mit einbezieht.

Wenn Sie beispielsweise zusätzlich zur Eigentumswohnung in der Schweiz ein Ferienhaus im Ausland besitzen, müssen sie dies in der Steuererklärung ausfüllen lassen. Versteuert wird das Haus zwar im Ausland, aber der Steuerwert zählt in der Schweiz als Vermögen. Die Eigenmietzeit abzüglich Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen zählt als Einkommen. Wenn zu einem Einkommen des Ehepaares ein Netto-Eigenmietwert dazukommt, steigt der Steuersatz also folglich.

Durch die sogenannteBei der Steuerausscheidung werden sowohl Vermögenswerte als auch Schulden auf die jeweiligen Steuerdomizile aufgeteilt: Im konkreten Fall würde ein Teil der Schulden der schweizerischen Eigentumswohnung auf das schuldenfreie Ferienhaus übertragen werden, wodurch das in der Schweiz steuerpflichtige Vermögen steigt. Gleiches gilt für anfallende Schuldzinsen – auch diese werden entsprechend verteilt. Die Zinsen für das ausländische Ferienhaus dürfen in der Schweiz lediglich zur Ermittlung des Steuersatzes abgezogen werden.

Suchen